Wir bedanken uns bei allen, die unsere Veranstaltungen besucht haben und uns mit ihren Fragen, ihrem Engagement und ihrem Interesse immer wieder bereichern!
Unser Team freut sich auf die Erweiterung durch eine engagierte Kollegin oder einen engagierten Kollegen mit einer Beeinträchtigung
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Wenn Sie PARTicipation zu sich einladen möchten, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Auf der Grundlage von Artikel 8* der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (PDF) arbeiten wir gemeinsam an der Entwicklung eines inklusions-orientierten Bewusstseins und einer inklusiven Haltung.
Unsere neuen Termine finden Sie hier
* Artikel 8 Bewusstseinsbildung
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins in Bezug auf Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.
* "Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen." (Institut für Menschenrechte)
Aus diesem Grund arbeiten wir bei PARTicipation mit der Schattenübersetzung vom Netzwerk Artikel 3.
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